Bebauungsvorschriften

Wesentliche Bauvorschriften im Gewerbepark Breisgau

  •  Grundflächenzahl: 0,8
     Die Grundflächenzahl gibt an, wie viel Quadratmeter Grundfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche hinsichtlich der Bebaubarkeit zulässig sind.
  •  Baumassenzahl: 5,0
     Die Baumassenzahl gibt an, wie viel Kubikmeter Baumasse je Quadratmeter Grundstücksfläche hinsichtlich der Bebaubarkeit zulässig sind.
  • Gebäudehöhe: 12 m bis teilweise maximal 16 m
  •  Grünflächenanteil: 20 %
     Der Grünflächenanteil resultiert aus der Grundflächenzahl. Diese Grünfläche ist naturnah anzulegen oder gärtnerisch zu gestalten. Im Interesse der Grundwasserneubildung sollen auf dem Baugrundstück geeignete Maßnahmen erfolgen, um das anfallende Niederschlagswasser im Sinne eines kurzen Kreislaufes auf dem privaten Grundstück breitflächig über eine bewachsene Bodenschicht oder über ein Mulden-System zur Versickerung zu bringen.

Wohnungen sind ausnahmsweise für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie Betriebsinhaber und Betriebsleiter zulässig.

Einzelhandelsbetriebe sind in Verbindung mit Handwerksbetrieben und produzierenden Betrieben allgemein zulässig, als eigenständige Betriebe ausnahmsweise zulässig.

Der Zweckverband Gewerbepark Breisgau befürwortet ausdrücklich die Nutzung regenerativer Energiequellen und insbesondere die Nutzung passiver und aktiver Solarenergie.

Für weitere Informationen steht Ihnen Herr Blattmann, Telefon 07634-5108-11 gerne zur Verfügung.

Herr Blattmann

Albert Blattmann

Stellvertretender Verbandsdirektor
Investorenanfragen/Bauangelegenheiten
Telefon 07634 / 5108-11
blattmann@gewerbepark-breisgau.de